Die Klimaschutz-Bewegung greift zu drastischen Mitteln, die in der Bevölkerung nicht immer Zuspruch finden. Betreiben Klima-Akivist* innen die richtige Form des zivilen Ungehorsam? Gert Scobel analysiert konstruktiv die aktuelle Diskussion.
Richard David Precht trifft die Klimaaktivistin Luisa Neubauer. Sie sprechen über Moral, Krieg und Klima-schutz. Und darüber, wie man optimistisch bleibt in schweren Zeiten. Für viele junge Leute spielen moralische Werte heute eine deutlich wichtigere Rolle als für frühere Generationen. Moralische Anschauungen werden eng verbunden mit sozialem, ökologischem, ökonomischem und politischem Handeln. All dies findet sich in der Klimafrage wieder: Was ist eine gerechte Politik und welche Haltung sichert der Menschheit ihr Überleben?
Greta Thunberg ist die Ikone der weltweiten Klimabewegung. 2018, im Alter von 15 Jahren, begann sie in Stockholm für mehr Klimaschutz zu streiken. Greta Thunberg bemängelt, dass die Klimakrise immer noch nicht als wirkliche Notlage behandelt werde. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass dies durchaus möglich sei. Auch der Krieg dürfe nicht dafür sorgen, dass die Klimakrise aus dem Fokus gerät: „Jeder Krieg ist ein Desaster. Auf ganz vielen Ebenen. Aber wir müssen in der Lage sein, uns mit verschiedenen Dingen zur selben Zeit zu beschäftigen.“
Die Stimmbevölkerung hat am 27. September das missratene Jagdgesetz abgelehnt. Pro Natura freut sich zusammen mit den anderen Umweltverbänden über dieses klare Bekenntnis zum Naturschutz. Mit 51,9% stellt sich die Schweizer Stimmbevölkerung gegen das missratene Jagdgesetz, gegen das die Schweizer Umweltverbände das Referendum ergriffen hatten. Dieser Sieg ist ein Lichtblick im Zeitalter der Biodiversitätskrise.
Eine als moderate Teilrevision gestartete Gesetzesarbeit gefährdet nach der ungenügenden Arbeit des Parlaments den Artenschutz als Ganzes und hat zu einem unausgewogenen Resultat geführt. Die Natur, geschützte Säugetiere und Vögel sowie der Tierschutz kommen noch mehr unter Druck. Die Gesetzesrevision zum eidgenössischen Jagd- und Schutzgesetz (JSG) schiesst weit über das ursprüngliche Ziel des pragmatischen Umgangs mit dem Wolf hinaus.
Damit eine Tierart in der Schweiz gejagt werden darf, muss sie im Jagdgesetz als jagdbar erwähnt sein. Auffällig: Die Liste enthält Tierarten, die in der Schweiz bedroht sind. Die Waldschnepfe, der Feldhase und der Birkhahn sind jagdbar.
Noch immer werden in der Schweiz jedes Jahr rund 1600 Feldhasen und rund 2000 Waldschnepfen erlegt. Das Parlament hätte mit der Revision des Jagd- und Schutzgesetzes bedrohte Tierarten besser schützen müssen. Stattdessen wird der Artenschutz ausgehöhlt. Deshalb «Nein» zum neuen Jagdgesetz!
Das missratene Jagdgesetz bringt wildlebende Tierarten noch stärker in Bedrängnis. Geschützte Tiere können abgeschossen werden, ohne dass sie je einen Schaden angerichtet haben. Selbst in Wildtierschutzgebieten wird geschützten Tieren nachgestellt. Statt den Umgang mit dem Wolf pragmatisch zu regeln, gefährdet das neue Gesetz den Artenschutz in der Schweiz. Nur ein «Nein» sichert den Schutz von Biber, Höckerschwan, Luchs und weiteren Tierarten.
Unnötig und kompliziert
Zahlreiche neue Bestimmungen sind unnötig und kompliziert. Schon mit dem geltenden Gesetz können die Kantone wo nötig Einzeltiere geschützter Arten abschiessen. Die Kantone können – mit Zustimmung des Bundes – heute schon ganze Bestände geschützter Arten regulieren.
Abschüsse auf Vorrat
Das revidierte Jagdgesetz macht Abschüsse «auf Vorrat» möglich: So können Tiere geschützter Arten in namhafter Zahl geschossen werden, ohne dass sie je Schäden angerichtet hätten (Art. 7a, Abs.2, lit. b) und ohne dass zumutbare Massnahmen (z. B. Herdenschutz) ergriffen wurden. Sie werden geschossen, einfach, weil sie da sind.
Biber, Luchs, Schwan etc. in Gefahr
Geschützte Tierarten können vom Bundesrat jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, ohne dass das Volk oder das Parlament etwas dazu sagen können. Der Bundesrat kann z. B. Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher oder Höckerschwan als regulierbar erklären (Art. 7a, Abs. 1 lit. c). Der Schutz dieser Tiere darf aber nicht verwässert werden.
Feldhasen endlich schützen
Bedrohte Arten wie Feldhase, Birkhahn, Schneehuhn und Waldschnepfe gehören unter Schutz gestellt – stattdessen können sie weiterhin gejagt werden (Art. 5, Abs. 1). Auch die Abschaffung der grausamen und jagdlich nicht notwendigen Baujagd auf den Fuchs wurde verpasst. Lauter vertane Chancen, das Jagd- und Schutzgesetz auf die Höhe der Zeit zu bringen.
Bergwald schützen
Luchs und Wolf verhindern den übermässigen Verbiss des Jungwaldes durch Hirsch und Reh. Sie sichern als Teil des Ökosystems artenreiche und stabile Schutzwälder. Die Tiere verfrüht zu regulieren, schadet dem Wald und ist aus forstlicher Sicht deshalb kontraproduktiv.
Zurück an den Absender
Ein «Nein» sichert den Artenschutz und verhindert einen Wildwuchs von kantonal verschiedenen Lösungen beim Umgang mit geschützten Tierarten. Das neue Parlament kann danach ein ausgewogenes Gesetz schaffen, das den Schutz wildlebender Tiere und eine pragmatische Regulierung des Wolfes beinhaltet. Ein «Nein» ist kein Votum gegen die Jagd.