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Drama Klimaschutz - Warum Wissenschaft und Proteste scheitern

Es passiert zu wenig für den Klimaschutz - zu dieser Erkenntnis kommen mehrere Wissenschaftler und Aktivisten. Doch woran liegt das und wird es jemals besser? Ein Rechercheteam von MDR und HR begibt sich auf Spurensuche.

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Letzte Generation: Was darf Widerstand?

Die Klimaschutz-Bewegung greift zu drastischen Mitteln, die in der Bevölkerung nicht immer Zuspruch finden. Betreiben Klima-Akivist* innen die richtige Form des zivilen Ungehorsam?  Gert Scobel analysiert konstruktiv die aktuelle Diskussion.

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Keine Zeit fürs Klima: Moral im Zwiespalt

Richard David Precht trifft die Klimaaktivistin Luisa Neubauer. Sie sprechen über Moral, Krieg und Klima-schutz. Und darüber, wie man optimistisch bleibt in schweren Zeiten. Für viele junge Leute spielen moralische Werte heute eine deutlich wichtigere Rolle als für frühere Generationen. Moralische Anschauungen werden eng verbunden mit sozialem, ökologischem, ökonomischem und politischem Handeln. All dies findet sich in der Klimafrage wieder: Was ist eine gerechte Politik und welche Haltung sichert der Menschheit ihr Überleben?

2020: NEIN zum Jagdgesetz

Die Stimmbevölkerung hat am 27. September das missratene Jagdgesetz abgelehnt. Pro Natura freut sich zusammen mit den anderen Umweltverbänden über dieses klare Bekenntnis zum Naturschutz. Mit 51,9% stellt sich die Schweizer Stimmbevölkerung gegen das missratene Jagdgesetz, gegen das die Schweizer Umweltverbände das Referendum ergriffen hatten. Dieser Sieg ist ein Lichtblick im Zeitalter der Biodiversitätskrise.

Mangelhafte Gesetzesarbeit

Eine als moderate Teilrevision gestartete Gesetzesarbeit gefährdet nach der ungenügenden Arbeit des Parlaments den Artenschutz als Ganzes und hat zu einem unausgewogenen Resultat geführt. Die Natur, geschützte Säugetiere und Vögel sowie der Tierschutz kommen noch mehr unter Druck. Die Gesetzesrevision zum eidgenössischen Jagd- und Schutzgesetz (JSG) schiesst weit über das ursprüngliche Ziel des pragmatischen Umgangs mit dem Wolf hinaus.

Besonders gravierende Punkte im missratenen Jagdgesetz

  1. Künftig kann man unliebsame, bedrohte Tiere töten, noch bevor sie Schaden angerichtet haben. Allein ihre Existenz reicht aus, um sie dezimieren zu dürfen. Technokratisch wird von «Regulation» gesprochen.
  2. War es früher der Bund, der den Abschuss bundesrechtlich geschützter Tiere genehmigen musste, sollen in Zukunft die Kantone über solche Abschüsse entscheiden dürfen. Wildlebende Tiere kennen jedoch keine Kantonsgrenzen.
  3. Die Liste an geschützten Tieren, die geschossen werden können (aktuell Steinbock und Wolf), kann der Bundesrat erweitern. Dies ohne Parlamentsbeschluss oder Volksabstimmung. Die parlamentarische Debatte zum Jagdgesetz zeigte, wie viele weitere geschützte Tierarten betroffen sein dürften: Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher und Gänsesäger droht ebenfalls der Abschuss.


Bedrohte Tierarten – mangelhaft geschützt

Damit eine Tierart in der Schweiz gejagt werden darf, muss sie im Jagdgesetz als jagdbar erwähnt sein. Auffällig: Die Liste enthält Tierarten, die in der Schweiz bedroht sind. Die Waldschnepfe, der Feldhase und der Birkhahn sind jagdbar.

Noch immer werden in der Schweiz jedes Jahr rund 1600 Feldhasen und rund 2000 Waldschnepfen erlegt. Das Parlament hätte mit der Revision des Jagd- und Schutzgesetzes bedrohte Tierarten besser schützen müssen. Stattdessen wird der Artenschutz ausgehöhlt. Deshalb «Nein» zum neuen Jagdgesetz!

Argumente

Das missratene Jagdgesetz bringt wildlebende Tierarten noch stärker in Bedrängnis. Geschützte Tiere können abgeschossen werden, ohne dass sie je einen Schaden angerichtet haben. Selbst in Wildtierschutzgebieten wird geschützten Tieren nachgestellt. Statt den Umgang mit dem Wolf pragmatisch zu regeln, gefährdet das neue Gesetz den Artenschutz in der Schweiz. Nur ein «Nein» sichert den Schutz von Biber, Höckerschwan, Luchs und weiteren Tierarten.

Unnötig und kompliziert

Zahlreiche neue Bestimmungen sind unnötig und kompliziert. Schon mit dem geltenden Gesetz können die Kantone wo nötig Einzeltiere geschützter Arten abschiessen. Die Kantone können – mit Zustimmung des Bundes – heute schon ganze Bestände geschützter Arten regulieren.

Abschüsse auf Vorrat

Das revidierte Jagdgesetz macht Abschüsse «auf Vorrat» möglich: So können Tiere geschützter Arten in namhafter Zahl geschossen werden, ohne dass sie je Schäden angerichtet hätten (Art. 7a, Abs.2, lit. b) und ohne dass zumutbare Massnahmen (z. B. Herdenschutz) ergriffen wurden. Sie werden geschossen, einfach, weil sie da sind.

Biber, Luchs, Schwan etc. in Gefahr

Geschützte Tierarten können vom Bundesrat jederzeit auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden, ohne dass das Volk oder das Parlament etwas dazu sagen können. Der Bundesrat kann z. B. Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher oder Höckerschwan als regulierbar erklären (Art. 7a, Abs. 1 lit. c). Der Schutz dieser Tiere darf aber nicht verwässert werden.

Feldhasen endlich schützen

Bedrohte Arten wie Feldhase, Birkhahn, Schneehuhn und Waldschnepfe gehören unter Schutz gestellt – stattdessen können sie weiterhin gejagt werden (Art. 5, Abs. 1). Auch die Abschaffung der grausamen und jagdlich nicht notwendigen Baujagd auf den Fuchs wurde verpasst. Lauter vertane Chancen, das Jagd- und Schutzgesetz auf die Höhe der Zeit zu bringen.

Bergwald schützen

Luchs und Wolf verhindern den übermässigen Verbiss des Jungwaldes durch Hirsch und Reh. Sie sichern als Teil des Ökosystems artenreiche und stabile Schutzwälder. Die Tiere verfrüht zu regulieren, schadet dem Wald und ist aus forstlicher Sicht deshalb kontraproduktiv.

Zurück an den Absender

Ein «Nein» sichert den Artenschutz und verhindert einen Wildwuchs von kantonal verschiedenen Lösungen beim Umgang mit geschützten Tierarten. Das neue Parlament kann danach ein ausgewogenes Gesetz schaffen, das den Schutz wildlebender Tiere und eine pragmatische Regulierung des Wolfes beinhaltet. Ein «Nein» ist kein Votum gegen die Jagd.

Biodiversitätsinitiative – Graubünden soll lebendig bleiben

Das Artensterben ist nicht nur hierzulande Fakt und hat fatale Folgen, deshalb kämpfen wir auch in Graubünden für ein Ja zur Biodiversitätsinitiative, die am 22. September 2024 zur Abstimmung kommen wird.

Wer mithelfen möchte, melde sich direkt bei aktuell@umwelt-graubuenden.ch

Volksabstimmung über die verkehrspo-litische Zukunft der Schweiz

Am 24. November entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über das übertriebene, überholte und überteuerte Ausbau-Paket. Die breit abgestützte und vom VCS und UmverkehR angeführte Allianz aus über 40 Organisationen, Verbänden und Parteien ist bereit für den Abstimmungskampf.

Initiative eingereicht: Volk kann über Klima-fonds abstimmen

22.02.2023. Mit den Mitteln aus dem Klimafonds sollen künftig mehr Solarpanels gebaut, Gebäudesanie-rungen vorangetrieben, der ÖV ausgebaut und der Erhalt von Lebensräumen und der Artenvielfalt gefördert werden. SP und Grüne haben eine entsprechende Volksinitiative eingereicht. Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik wird von einer Allianz von Umweltorgani-sationen und Gewerkschaf-ten unterstützt.